Von Christoph Eberhardt · CEO, DUX Healthcare · Stand 19. April 2026
Dieser Hub ist die Business- und Strategie-Sicht auf digitale Therapien im DACH-Markt. Marktzahlen kommen aus den GKV-Spitzenverband DiGA-Berichten und den SVDGV DiGA-Reports und sind konsequent einer der beiden Quellen zugeordnet; wo die beiden auseinander driften, machen wir die Lesart kenntlich. DUX-eigene Beobachtungen aus 7 Jahren Software-as-Medical-Device-Entwicklung mit fünf DiGAs unter Vertrag auf der mHealth Suite sind als DUX-Position markiert.
Cluster-Artikel
Was „Business & Strategie" für digitale Therapien bedeutet
In klassischen Software-Branchen ist Strategie eine Marktgrößen-Frage: Wer ist der Kunde, was zahlt er, wie skaliert die Economics. In digitalen Therapien ist Strategie zuerst eine Regulierungs- und Kostenträger-Frage – und erst dann eine Marktgrößen-Frage. Das ist der Grund, warum Businesspläne aus dem Consumer-Tech-Umfeld in DiGA-Kontexten reihenweise scheitern: Sie modellieren den Vertriebskanal falsch, die Zahlungsflussstruktur falsch und den Wettbewerbsrahmen falsch.
Ein DiGA-Geschäftsmodell ist in drei Dimensionen verschieden:
- Kanal. Der Kunde ist formal der Patient, der Zahler ist die gesetzliche Krankenkasse, der Verordner ist der Arzt. Drei Rollen, drei Akquise-Logiken. Der zentrale Vertriebsengpass ist die ärztliche Verordnung plus Kassen-Genehmigung, nicht die klassische Performance-Marketing-Schleife – was der GKV-Spitzenverband 2025 mit dem Hinweis auf „Vermarktungsstrategien wie Konsumprodukte" kritisch adressiert (GKV-Spitzenverband DiGA-Bericht 2025). Der SVDGV sieht dieselbe Praxis als legitime Patienten-Aufklärung (SVDGV DiGA-Report 2025).
- Preis. Der Preis wird im ersten Jahr einseitig vom Hersteller gesetzt, danach mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt (DiGA-Leitfaden v3.6 Kap. 5.2.1), ab 01.01.2026 mit mindestens 20 % erfolgsabhängigen Preisbestandteilen gemäß § 134 SGB V. Der GKV-SV meldet für 2025 einen durchschnittlichen Herstellerpreis von €544 gegenüber einem durchschnittlichen verhandelten Preis von €227 – Faktor 2,4. Beide Lesarten – Steuerungsdefizit (GKV-SV) und Kompensation der Anschubkosten (SVDGV) – sind ökonomisch kohärent.
- Lebenszyklus. Eine DiGA ist kein Launch-und-Skalieren-Produkt. Zwischen 2022 und 2028 stehen laufende Pflicht-Weiterentwicklungen an: ISMS-Zertifizierung (seit 04/2022), ePA-Anbindung (seit 01/2024), BSI TR-03161 pro DiGA (seit 01/2025), 20-%-Regel (seit 01/2026), AbEM-Ausbaustufen I/II/III (07/2026, 07/2027, 07/2028) (DiGA-Leitfaden v3.6 Kap. 5.2.4). Jedes dieser Themen bindet Produktkapazität – und damit Kapital – unabhängig vom Feature-Roadmap.
Wer ein DiGA-Geschäftsmodell rechnet, ohne diese drei Dimensionen sauber zu trennen, rechnet es falsch. Die erste Konsequenz ist fast immer, dass die Finanzplanung den Rückwirkungseffekt des verhandelten Preises nach dem 13. Monat unterschätzt. Die zweite Konsequenz ist, dass die Pflicht-Weiterentwicklungs-Kapazität in der Roadmap fehlt und das Team zwischen Regulierungs-Release und Feature-Release hin und her priorisiert, bis die Evidenz-Studie leidet.
Die drei Profile, die dieser Hub adressiert
Dieser Wissens-Bereich ist für drei Profile geschrieben – mit unterschiedlichen Informationstiefen, aber derselben Quellenbasis:
- Geschäftsführer einer Digital-Health-Firma, die eine DiGA (oder DiPA, oder Selektivvertrag) ins Portfolio nehmen oder ihr bestehendes Portfolio verteidigen. Sie brauchen eine scharfe Meinung zu Build-vs-Platform, zu GTM-Timeline und zu den Konsolidierungssignalen.
- Investoren – VCs, Family Offices, Strategic Investors – die Digital Health in DACH allokieren und wissen müssen, wo die Marktöffnungen liegen, welche Modelle strukturell funktionieren und welche Insolvenz-Muster sich wiederholen.
- Business Development in Pharma, Medizintechnik und Plattform-Providern, die digitale Therapien als strategische Kooperationsbausteine evaluieren – Companion Apps, Orphan-Drug-Digitalisierung, Krankenkassen-Selektivverträge.
Die regulatorische Detailarbeit liegt im Wissens-Bereich DiGA, die Erstattungs-Pfad-Entscheidung im Wissens-Bereich Erstattungswege, die medizintechnische Tiefenarbeit im Wissens-Bereich Medizinische Software.
Der Markt 2026 – was die Zahlen wirklich zeigen
Die ausführliche Daten-Arbeit steht im DiGA-Marktreport 2026 – mit Dual-Attribution aller Kennzahlen über vier Jahre Zeitreihe. Dieser Abschnitt ist die strategische Verdichtung: die fünf Zahlen, die ein Geschäftsführer oder Investor 2026 im Kopf haben sollte, und die Lesart, die sie tragen.
Die fünf Zahlen
| Traditionelle Entwicklung | mHealth Suite | |
|---|---|---|
Was die Zahlen nicht sagen
Drei häufige Lesefehler in Investor-Pitches und Geschäftsplänen:
- „Der Markt wächst 60 % pro Jahr, also skalieren wir mit" – falsch gerechnet. Das Wachstum ist zu großen Teilen konzentriert: Der GKV-Bericht 2025 führt explizit aus, dass die 37 %-Dominanz der Stoffwechsel-DiGA in 2025 „vor allem auf das hohe Wachstum einer einzelnen DiGA im Krankheitsbereich Adipositas zurück"gehe (GKV-Spitzenverband DiGA-Bericht 2025). Ein neuer Markteintritt in Psyche teilt sich einen kleineren Nachfragekuchen mit 30 anderen Playern, nicht mit dem Gesamtmarkt.
- „€400 Mio. GKV-Ausgaben = €400 Mio. adressierbarer Markt" – doppelt falsch. Erstens ist es eine kumulierte Zahl über fünf Jahre. Zweitens ist es GKV-Leistungsausgabe, nicht Herstellerumsatz – der Unterschied ist der verhandelte Preis, und für Teams mit noch offener Preisverhandlung ist der Erwartungswert näher am verhandelten Mittel (€227) als am ersten Herstellerpreis (€544).
- „58 DiGA in zwölf Kategorien heißt 4–5 Wettbewerber pro Indikation" – strukturell falsch. Die Verteilung ist hochgradig schief: Psyche hat 30 DiGA, vier andere Kategorien haben weniger als fünf. Die strategische Frage ist nicht „Wie viele DiGA gibt es?", sondern „Wie viele DiGA in meiner Indikation, und wie hoch ist die Nachfragekonzentration auf den Marktführer?"
Was 2026 folgt – der regulatorische Takt
Das regulatorische Jahr 2026 ist durch zwei parallele Änderungen gesetzt:
- Seit 01.01.2026: Vergütungsvereinbarungen müssen mindestens 20 % erfolgsabhängige Preisbestandteile enthalten (DiGA-Leitfaden v3.6 Kap. 6.1). Die erfolgsabhängigen Parameter sind zunächst Nutzungsdaten (ab 07/2026 AbEM Stufe I), später PGI-C und Patientenzufriedenheit (07/2027 Stufe II), dann indikationsspezifische PROMs (07/2028 Stufe III).
- Seit 01.02.2026: Die 2. DiGAV-Änderungsverordnung ist in Kraft getreten und konkretisiert die AbEM-Ausbaustufen (SVDGV DiGA-Report 2025). Erste AbEM-Datenlieferung an das BfArM: 15.04.2027.
Die gemeinsame Lesart beider Quellen lautet, dass der zeitliche Versatz zwischen erfolgsabhängiger Preisbildung (01.01.2026) und erster AbEM-Datenlieferung (15.04.2027) operativ unglücklich ist. Ein Hersteller muss 2026 Rückstellungen für Erfolgsabhängigkeiten bilden, deren Messbasis erst 2027 existiert. Für die Bilanzplanung ist das relevant – und der wichtigste Grund, warum konservativ kapitalisierte Teams in den nächsten 18 Monaten stärker betroffen sein werden als gut finanzierte.
Build vs. Platform – die strukturelle Entscheidung
Die Build-vs-Platform-Frage wird in Pitchdecks häufig als Technologie-Entscheidung gerahmt: „Wir bauen selbst, weil wir differenziert sein wollen." Das ist die falsche Framing-Ebene. Die reale Entscheidung ist eine Finanzierungs- und Kapazitätsfrage, und sie entscheidet sich an zwei Variablen: dem Anteil der DiGA-Entwicklungskosten, die vor der ersten Erstattung anfallen, und der Kapazität des Teams, Pflicht-Weiterentwicklungen über den Lebenszyklus zu tragen.
Kostenblöcke einer ersten DiGA
Die realistische Spanne bis BfArM-Antrag, ohne Evidenzstudie:
| Kostenblock | Custom-Entwicklung | Plattform-basiert |
|---|---|---|
| Produkt- und Therapiekonzeption | €50.000–€150.000 | €50.000–€150.000 (wenig Skaleneffekt) |
| MDR-Dokumentation, klinische Bewertung, ISO 13485 QMS | €100.000–€300.000 | €20.000–€60.000 (geteilter QMS-Kern) |
| Cybersicherheit, BSI TR-03161, Pentest | €50.000–€150.000 | €20.000–€50.000 (je DiGA geprüft, Infrastruktur geteilt) |
| Datenschutz-Architektur, BfArM-Prüfkriterien | €30.000–€80.000 | €10.000–€30.000 |
| Software-Entwicklung inkl. ePA, GesundheitsID, AbEM-Infrastruktur | €200.000–€800.000 | €100.000–€300.000 |
| Zwischensumme bis BfArM-Antrag (ohne Studie) | €430.000–€1,48 Mio. | €200.000–€590.000 |
| Evidenzstudie nach § 10 DiGAV | €200.000–€1.000.000+ | €200.000–€1.000.000+ (unabhängig von Architektur) |
Die Studie bleibt in beiden Modellen der größte Einzelposten – und sie ist der, der nicht nachgerüstet werden kann. Wer die Studie unterdimensioniert, bekommt das Problem in der Bewertungsentscheidung nach DiGAV § 13 zurück.
Die zweite Dimension – Kapazität über den Lebenszyklus
Der Kostenvergleich bis BfArM-Antrag ist die sichtbare Hälfte der Entscheidung. Die unsichtbare Hälfte ist die Kapazität, die über den Lebenszyklus gebunden ist. Zwischen 2022 und 2028 stehen sieben verpflichtende Weiterentwicklungen an (DiGA-Leitfaden v3.6 Kap. 5.2.4):
- ISMS-Zertifizierung (04/2022 – retroaktiv gebunden)
- ePA-Anbindung und GesundheitsID (01/2024)
- BSI TR-03161 pro DiGA (01/2025, antragsrelevant ab 07/2025)
- 20-%-Regel Vergütung (01/2026)
- AbEM-Stufe I – Nutzungsdaten (07/2026)
- AbEM-Stufe II – PGI-C, Patientenzufriedenheit (07/2027)
- AbEM-Stufe III – indikationsspezifische PROMs (07/2028)
Eine Custom-entwickelte DiGA muss jede dieser Anpassungen einzeln bauen. Eine plattform-basierte DiGA nutzt geteilte Infrastruktur – der ePA-Connector wird einmal entwickelt und auf fünf DiGAs deployt, die AbEM-Telemetrie ist Teil der Plattform-Runtime, das BSI-Audit je DiGA läuft gegen gemeinsame Komponenten.
Der operative Unterschied: Ein Custom-Team bindet bei sieben Pflichtarbeiten über sechs Jahre typisch zwischen 15 % und 30 % seiner Produktkapazität dauerhaft für Regulierungs-Updates. Genau die Kapazität, die für AbEM-relevante Outcome-Verbesserungen fehlt, die ab 2027 preisrelevant werden.
Go-to-Market-Timing – realistische Zyklen
Der häufigste Planungsfehler in DiGA-Business-Cases: die „drei Monate BfArM-Verfahren" als GTM-Timeline zu interpretieren. Das ist die gesetzliche Soll-Zeit ab vollständiger Antragslage nach DiGAV § 16 Abs. 1 – nicht vom Produktkonzept bis zur Listung.
Die reale Timeline:
- Vorlauf (Therapiekonzept, Zweckbestimmung, Evidenzstrategie, regulatorischer Pfad): 3–9 Monate. Internationale Teams, die sich zum ersten Mal in der DiGAV zurechtfinden, brauchen die obere Hälfte.
- Produkt- und Regulatorik-Arbeit (MDR, IEC 62304, ISO 13485, Risikomanagement, klinische Bewertung, Usability): 3–12 Monate, abhängig von Klasse und Beteiligung einer Benannten Stelle.
- Datenschutz & Datensicherheit (BSI TR-03161 pro DiGA, ISMS, Prüfkriterien, DSFA): 2–4 Monate – nur parallel zur Entwicklung. Sequenziell aufgesetzt kostet der Security-Track ein Jahr.
- BfArM-Antrag + Formalprüfung + Bescheid: 3–6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit bei Einreichung.
- Vergütungsverhandlung (nur bei dauerhafter Aufnahme unmittelbar, bei Erprobung nach Übergang): 6–12 Monate, mit Rückwirkung ab 13. Monat.
- Evidenzstudie (für Erprobung parallel, für dauerhafte Aufnahme vorab): 6–18 Monate.
Zusammengerechnet: Custom-Entwicklung typischerweise 9–18 Monate Projektstart → CE-Konformität (auf der mHealth Suite 12 Wochen bis zum DiGAV-konformen, CE-zertifizierten Produkt), plus 3–12 Monate Pivotalstudie vor Antragstellung, plus 3–6 Monate BfArM-Antrag bis Bescheid, plus 6–12 Monate Verhandlung bis zum verhandelten Vergütungsbetrag. Die „Produkt-live"-Schwelle (Listing) und die „Preis-stabil"-Schwelle (verhandelter Vergütungsbetrag) sind in diesem Modell zwei unterschiedliche Zeitpunkte, typischerweise 6–12 Monate voneinander entfernt.
Für die Finanzplanung ist der Zweite der relevante. Wer nur bis zur Listung plant, unterschätzt das Working Capital für genau die Zeit, in der der erste Kundenstrom läuft und der verhandelte Preis noch nicht steht.
Was die GTM-Timeline verkürzt – und was sie verlängert
Drei Hebel verkürzen die GTM-Timeline systematisch, drei verlängern sie.
Verkürzend:
- Plattform-Ausgangslage. Der produktseitige Abschnitt lässt sich auf 12 Wochen reduzieren, wenn Zweckbestimmung und Therapiekonzept stehen und die Regulatorik-Infrastruktur auf einer Plattform ruht.
- Parallelisierung von Security und Entwicklung. BSI TR-03161 als Architektur-Entscheidung am ersten Tag, nicht als Audit am letzten.
- Klare Indikationsabgrenzung. Wer eine enge, klinisch sauber definierte Patientengruppe ansetzt, kommt durch die Evidenzstudie schneller – und das BfArM listet seltener mit Einschränkungen. Breite Indikationen erzwingen große Studien und führen häufig zu Listings mit Einschränkungen (laut GKV-Spitzenverband DiGA-Bericht 2025 bei jeder fünften aus Erprobung übernommenen DiGA).
Verlängernd:
- Indikationswechsel im laufenden Projekt. Jede Verschiebung der Zweckbestimmung wirft Monate an Dokumentation und ggf. Teile der Studie zurück.
- Sequenzielle statt paralleler Regulatorik. Erst Entwicklung, dann MDR-Dokumentation, dann Datenschutz, dann BSI: Jeder Schritt schreibt den vorigen um.
- Unterschätztes ePA-/§-374a-SGB-V-Interface. Für kardiologische und orthopädische Indikationen ist die Anbindung an Hilfsmittel- und Implantate-Datenströme laut § 374a SGB V der halbe Architekturaufbau – wer sie spät entdeckt, baut die Datenmodelle neu.
Erfolgs- und Fehler-Muster
Dieser Abschnitt ist opinionated. Die Muster sind aus DUX-Mandatsbegleitung und der öffentlich dokumentierten Marktentwicklung abgeleitet, nicht aus repräsentativer Erhebung. Wo eine Position bezogen wird, ist sie als DUX-Position markiert.
Drei Muster, die strukturell tragen
Muster 1 – die fokussierte Indikations-DiGA. Teams, die eine einzige, klinisch sauber abgegrenzte Indikation adressieren, eine vergleichende Studie mit klinisch relevantem Endpunkt führen, die Evidenz vor dem Antrag schreiben und nach Listung gezielt eine begrenzte Zahl indikationsnaher Ärzte-Netzwerke adressieren. Sie sind nicht die mit €100 Mio. Umsatz in fünf Jahren – sie sind die, die in fünf Jahren noch existieren. Sie nutzen die 20-%-Regel ab 2026 zu ihrem Vorteil, weil ihre Retention-Zahlen auf einer fokussierten Zielgruppe naturgemäß besser sind.
Muster 2 – Plattform plus zweite DiGA. Teams, die die erste DiGA als Proof-of-Market bauen und die zweite als Refinanzierung der Plattform-Investition. Der wirtschaftliche Kipppunkt liegt typischerweise bei der zweiten DiGA: Die Custom-Entwicklung skaliert nicht über die erste hinaus, die Plattform-Entwicklung kommt bei der zweiten DiGA in ihre eigene Ökonomie.
Muster 3 – die Companion-App-Strategie. Pharma- oder Medizintechnik-Unternehmen, die eine DiGA als Companion zu einer Kern-Therapie aufsetzen (Orphan-Drug-Adhärenz, onkologische Supportive Care, kardiale Nachsorge). Das Geschäftsmodell steht nicht auf der DiGA-Erstattung allein – es steht auf der Adhärenz- und Outcome-Verbesserung, die das Kern-Asset stützt.
Vier Muster, die strukturell scheitern
Die im GKV-Bericht 2025 genannten Insolvenzen (neun bis Ende 2025; €25 Mio. gefährdete Forderungen bei gestrichenen DiGA) lassen sich strukturell vier Mustern zuordnen:
Muster A – Preisbildung maximal ausgereizt, Rückwirkung unterdotiert. Hersteller setzen im ersten Jahr den freien Herstellerpreis hoch (€800, €1.200, €2.000), nutzen ihn für 12 Monate, und unterdotieren die Rückstellung für die Ausgleichszahlung, die mit dem verhandelten Preis rückwirkend wird. Wenn die Verhandlung einen deutlich niedrigeren Betrag ergibt (häufig), wird die Ausgleichszahlung zum bilanziellen Schock.
Muster B – Cash-finanzierte Studie. Die Evidenzstudie (€200.000–€1 Mio.) wird aus laufendem Cash-Flow der ersten Erstattungsperiode finanziert, statt aus Equity oder projektspezifischer Finanzierung. Wenn die Studie länger dauert oder die Erstattung langsamer anläuft als geplant, kollabiert das Liquiditätsprofil genau dann, wenn die wissenschaftliche Arbeit am sensibelsten ist.
Muster C – Acquisition-Marketing statt Verordnungs-Vertrieb. Performance-Marketing an Endkunden, die dann über „Rezeptservices" in die Kassenleistung gebracht werden. Der GKV-Bericht 2025 adressiert diese Praxis kritisch – und unabhängig von der regulatorischen Bewertung ist es ein ökonomisch fragiles Modell, weil der CAC skaliert mit dem Kundenstrom, aber der verhandelte Preis die Marge dauerhaft drückt.
Muster D – Internationaler Markteintritt ohne DiGAV-Spezifik. US- und UK-Teams, die Deutschland als „weiteren Markt" nach dem Heimatmarkt ansetzen, unterschätzen systematisch, was DiGAV an Produkt-, Datenschutz- und Cybersecurity-Arbeit erfordert. Der deutsche DiGA-Weg ist nicht „ein weiteres regulatorisches Territorium", sondern strukturell ein eigener Produktpfad – Detail im Wissens-Bereich Internationale Märkte.
Pharma-Companion und strategische Kooperations-Modelle
Die strategisch interessantesten DiGA-Setups 2026 sind nicht die Solo-Startup-DiGA. Es sind die Kooperations-Modelle – zwischen Pharma, Medizintechnik, Krankenkassen und Plattform-Providern –, in denen die DiGA nicht das Produkt, sondern die Erstattungs-Architektur für ein übergeordnetes Therapie-Asset ist.
Pharma-Companion Apps – die strukturelle Logik
Eine Pharma-Companion-App als DiGA aufzusetzen ist kein „Pharma betreibt jetzt Software"-Modell. Es ist ein Adhärenz- und Outcome-Modell, das den Wert des pharmazeutischen Wirkstoffs über drei Mechanismen stützt:
- Adhärenz-Monitoring. Die DiGA erfasst Einnahme, Nebenwirkungen, Verlauf – und steigert damit die tatsächliche Wirksamkeit des Medikaments im Alltag.
- Real-World-Evidence-Infrastruktur. Die AbEM-Datenerhebung ab 2026 liefert strukturierte Outcome-Daten, die in Post-Market-Studien, Nutzenbewertungen und Erstattungsverhandlungen (AMNOG) verwertet werden können.
- Indikations-Erweiterung. Die DiGA adressiert typischerweise eine Begleit-Indikation zur pharmakologischen Therapie – Lebensstilinterventionen, Schmerzmanagement, psychosomatische Koadjuvanz – und öffnet damit ein zweites Erstattungsgebiet rund um dasselbe Patientencluster.
Das wirtschaftliche Modell rechnet sich nicht auf der DiGA-Erstattung (€227 verhandelter Preis × Nutzerzahl). Es rechnet sich auf dem Beitrag zur Compliance-gesteigerten Kern-Therapie-Umsätze und dem Evidenz-Wert der RWE-Daten. Für Pharma-Unternehmen ist die DiGA damit oft nicht ein P&L-Center, sondern ein strategisches Asset, das den Wert des pharmazeutischen Kerngeschäfts stabilisiert.
Orphan-Drug-Companion – das unterbediente Segment
Besonders unterbedient ist die Schnittmenge aus seltenen Erkrankungen und digitalen Begleitlösungen. Orphan Drugs sind hochpreisig, die Patientengruppe klein, die Adhärenz häufig kritisch, und der Evidenzbedarf über den gesamten Lebenszyklus hoch. Eine DiGA in diesem Umfeld erfüllt vier Funktionen simultan: Adhärenz, Nebenwirkungs-Tracking, Patient-Reported-Outcomes für laufende klinische Registrierung, Patienten-Community-Aggregation für seltene Kohorten. Die Marktgröße bleibt klein – genau das ist der Punkt. Die regulatorische Hürde ist identisch zu einer Volkskrankheits-DiGA, der CAC bei n = 500 Patienten aber trivial und die Zahlungsbereitschaft (ob über GKV oder andere Wege) überdurchschnittlich.
Krankenkassen-Selektivverträge – der parallele Pfad
Neben der DiGAV existiert der Pfad über Selektivverträge nach § 140a SGB V – individuelle Verträge zwischen einzelnen Krankenkassen und Herstellern für Versorgungsinnovationen. Dieser Pfad ist schneller, verhandelbarer und nicht an den BfArM-Prozess gebunden, aber er ist in Reichweite, Planungssicherheit und Abrechnungsvolumen deutlich kleiner. Für einige Digital-Health-Produkte – insbesondere solche, die nicht als Medizinprodukt qualifizieren oder deren Evidenzbasis für die DiGAV zu dünn ist – ist der Selektivvertrag der realistischere erste Schritt. Details stehen im Wissens-Bereich Erstattungswege unter „Selektivverträge".
Das Kooperationsspektrum
| Traditionelle Entwicklung | mHealth Suite | |
|---|---|---|
Die Kooperationsmodelle sind nicht Alternativen zum klassischen DiGA-Geschäftsmodell – sie sind Kontexte, in denen eine DiGA ökonomisch anders rechnet. Investoren, die Digital-Health-Deals evaluieren, sollten zuerst nach dem Kontext fragen, nicht nach der Produkt-Pipeline.
Wo DUX ansetzt – Platform-Ökonomie in der Praxis
DUX Healthcare ist Plattform- und Entwicklungspartner, nicht DiGA-Hersteller. Fünf DiGAs sind aktuell unter Vertrag und werden auf der mHealth Suite entwickelt — plattform-entwickelt, jede pro DiGA gegen BSI TR-03161 geprüft, CE-konform nach MDR. Auf Prozessebene ist der Software-Entwicklungszyklus als erstes Unternehmen Deutschlands nach BSI TR-03185 zertifiziert.
Erstens – die Plattform ist keine Technologie-Entscheidung, sie ist eine Kapital-Allokations-Entscheidung. MDR, ISO 13485, BSI TR-03161, ePA-Anbindung, AbEM-Datenerfassung, 20-%-Rule-Telemetrie – jede dieser Anforderungen ist in einer plattform-basierten Architektur vorab gebaut und auf jede neue DiGA deploybar. Der ökonomische Unterschied wird nicht am ersten Projekt sichtbar, sondern ab dem zweiten.
Zweitens – der 12-Wochen-Horizont ist real, aber eingegrenzt. Die Aussage „zwölf Wochen, nicht zwölf Monate" bezieht sich auf den produktseitigen Abschnitt – Zweckbestimmung vorausgesetzt, BfArM-Antrag und Evidenzstudie davor oder dazu parallel. Plattform-Arbeit verkürzt den Bauprozess. Sie kürzt weder die Therapiekonzept-Arbeit, noch die Evidenzstudie, noch die BfArM-Formalprüfung.
Drittens – DUX baut DiGAs, wenn sie gebaut werden können – und sagt es ehrlich, wenn nicht. DUX ist kein generisches Software-Haus. DUX baut DiGAs auf der Plattform, wenn die Indikation mit der Plattform-Architektur arbeitsfähig ist, die Evidenzstrategie tragfähig ist, die Kapitalisierung den Rückwirkungseffekt trägt und das Team die notwendige klinisch-regulatorische Expertise im Haus hat oder über die Partnerstruktur ergänzt. Wo eine dieser Voraussetzungen fehlt, lehnt DUX. Das gehört zur Plattform-Ökonomie: Wer alles baut, trägt die Risiken aller.
Plattform-Mechanik unter /build/. Investor-Perspektive – Gesellschafterstruktur, Plattform-Skalenökonomie, strategische Ausrichtung – unter /investors/.
Antworten auf häufige Fragen
Lohnt sich der regulierte DiGA-Weg gegenüber einer Wellness- oder Consumer-App?
Es kommt auf die Zweckbestimmung und die Zahlungsbereitschaft der Zielgruppe an – nicht auf die Präferenz des Gründungsteams. Der DiGA-Weg ist teurer (€500.000–€2 Mio. bis Antrag, plus Studie), langsamer (Custom-Entwicklung typischerweise 9–18 Monate bis CE-Konformität, plus Studie und BfArM-Antrag; auf der mHealth Suite 12 Wochen bis zum DiGAV-konformen, CE-zertifizierten Produkt) und regulatorisch härter als der Consumer-Weg. Er ist aber auch der einzige Weg, an eine GKV-Erstattungsleistung zu gelangen – und damit an ein Zahlungsmodell, das nicht vom Consumer-CAC und Consumer-Churn abhängt.
Drei Subfragen helfen bei der Entscheidung: Erstens, ist das Produkt medizinrechtlich überhaupt eine DiGA (also ein Medizinprodukt mit medizinischer Zweckbestimmung nach § 33a SGB V)? Wenn nein, ist die Frage geklärt – Wellness-Weg. Zweitens, ist die Evidenz-Infrastruktur vorhanden, um eine vergleichende Studie nach DiGAV § 10 zu führen? Wenn nein, dauert der Weg länger als geplant. Drittens, ist die Zielgruppe bereit, das Produkt zu nutzen, wenn es ärztlich verordnet und kassenerstattet ist – oder nur, wenn es wie eine Consumer-App aussieht? Für indikationsgebundene therapeutische Produkte ist der DiGA-Weg meistens die bessere Entscheidung; für lifestylenahe Präventions-Produkte meistens der Consumer-Weg plus ZPP-Zertifizierung.
Build oder Plattform – wann kippt die Entscheidung?
Die Entscheidung kippt an zwei Schwellen: der Zahl der geplanten DiGAs im Portfolio und der Kapitalisierung des Teams.
Bei einer geplanten DiGA und einer Kapitalisierung von €2–4 Mio. ist Custom-Entwicklung möglich, aber risikoreich. Die volle Regulierungs-Infrastruktur (MDR, BSI, ePA, AbEM) wird durch ein einziges Produkt refinanziert, und die Pflicht-Weiterentwicklungen über sechs Jahre binden dauerhaft 15–30 % der Produktkapazität. Teams, die das kennen und die Finanzplanung darauf abstellen, schaffen es. Teams, die darauf hoffen, dass „wir das später irgendwie lösen", laufen in Muster A oder B oben.
Bei zwei oder mehr geplanten DiGAs – oder einer DiGA plus einer DiPA, oder einer DiGA plus einem Selektivvertrag – kippt die Rechnung fast immer zur Plattform. Die Entwicklungsarchitektur, die Regulatorik-Struktur und das QMS werden auf das erste Produkt refinanziert; das zweite Produkt profitiert ökonomisch überproportional.
Bei kleinem Team unter fünf Personen ohne regulatorische Vorerfahrung ist die Plattform fast immer die einzig tragfähige Option – nicht weil die Plattform „besser" wäre, sondern weil das Team die Kapazität für sieben Pflicht-Weiterentwicklungen über sechs Jahre neben dem Produkt-Release nicht aufbringen kann. Plattform-Architektur unter /build/; DiGA-spezifische Regulierungs-Deadlines in DiGA – Praxis-Wissen.
Warum scheitern DTx-Unternehmen – und lässt sich das vorhersehen?
Die Insolvenzen, die der GKV-Bericht 2025 dokumentiert (neun bis Ende 2025), folgen strukturell vier Mustern – drei finanziell, eines strategisch. Finanziell: Rückwirkungsrisiko unterdotiert (Herstellerpreis hoch, Ausgleichszahlung nicht bilanziert), Studie cash-finanziert (Evidenzstudie aus laufendem Cash-Flow der ersten Erstattungsperiode), CAC skaliert über verhandelten Preis (Performance-Marketing, das bei verhandeltem Preis von €227 unprofitabel wird). Strategisch: internationaler Markteintritt ohne DiGAV-Spezifik (US/UK-Teams unterschätzen, was DiGAV an produkt- und datenschutzseitiger Arbeit fordert).
Die Muster sind vorhersehbar – aber nur, wenn die Due Diligence vor dem Termsheet stattfindet. Drei Fragen sollte ein Investor bei der Prüfung eines DiGA-Kandidaten stellen: Wie hoch ist die Rückstellung für die Ausgleichszahlung nach dem 13. Monat, rechnerisch bei welchem verhandelten Preis? Ist die Evidenzstudie equity-finanziert oder cash-flow-finanziert? Und – bei internationalen Teams – wer trägt den Hersteller-Status nach MDR Art. 19? Teams, die diese drei Fragen sauber beantworten, scheitern selten an Muster A–D.
Wann ist ein Selektivvertrag besser als eine DiGA?
In drei Konstellationen: wenn das Produkt nicht als Medizinprodukt qualifiziert (also nicht MDR-Klasse I/IIa/IIb-fähig), wenn die Evidenzbasis für die DiGAV zu dünn ist (keine ausreichende vergleichende Studie, aber plausibler Versorgungsnutzen), oder wenn das Produkt auf eine spezifische Versicherten-Zielgruppe einer bestimmten Kasse zugeschnitten ist (regional, soziodemografisch, indikationsspezifisch) und die Kasse eigenes Interesse an der Kooperation hat.
Der Selektivvertrag nach § 140a SGB V ist schneller (typisch 3–9 Monate statt 9–18), regulatorisch leichter (keine BfArM-Prüfung), aber kleiner in Reichweite – er deckt genau die Versicherten einer Kasse ab, nicht der GKV insgesamt. Für Teams, die aus einem Selektivvertrag lernen und danach den DiGA-Pfad beschreiten wollen, ist er ein gültiges Sprungbrett – vorausgesetzt, das Produkt ist grundsätzlich DiGA-fähig. Details stehen im Wissens-Bereich Erstattungswege.
Was unterscheidet einen seriösen Digital-Health-Investor von einem Consumer-Tech-Investor?
Das Investment-Timing. Consumer-Tech-Investoren modellieren auf zwei- bis dreijährige Exit-Horizonte und J-Kurven mit starkem User-Wachstum. Digital-Health-Investoren – vor allem im DACH-Kontext – müssen mit fünf- bis achtjährigen Horizonten arbeiten, weil die regulatorische Taktung (MDR, DiGAV, AbEM) und die Preisverhandlungs-Mechanik (§ 134 SGB V) die Zeit bis zum verhandelten Vergütungsbetrag und damit zur finanziellen Stabilität strukturell verlängern.
Seriöse Digital-Health-Investoren stellen deshalb andere Due-Diligence-Fragen als Consumer-Tech-Investoren: nach der Regulierungs-Roadmap bis 2028, nach der Rückstellungslogik für Preisverhandlung und 20-%-Regel, nach der Evidenzstrategie und Studienfinanzierung, nach der Legal-Manufacturer-Struktur und – bei internationalen Teams – nach der Kapazität, die DiGAV-Spezifik vor dem Markteintritt zu internalisieren. Wenn der Pitch-Deck keine Regulierungs-Roadmap enthält oder die Evidenzstudie als Item in der Use-of-Funds-Slide ohne eigene Struktur erscheint, ist das ein Warnsignal.
Strategische Einordnung